Ordentliche Kündigung prüfen

Viele Verträge können mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Das Versicherungsjahr muss nicht zwingend am 31. Dezember enden. Maßgeblich sind Versicherungsschein und Bedingungen.

Warten Sie nicht bis zum letzten Tag. Entscheidend ist regelmäßig der rechtzeitige Zugang der Kündigung beim Versicherer.

Sonderkündigung nach Beitragserhöhung oder Schaden

Erhöht der Versicherer den Beitrag, ohne dass sich der Schutz entsprechend erweitert, kann ein Sonderkündigungsrecht bestehen. Auch nach einem regulierten Schaden gibt es häufig besondere Kündigungsmöglichkeiten. Frist und Wirksamkeitszeitpunkt ergeben sich aus Gesetz, Bedingungen und Mitteilung des Versicherers.

Gut zu wissen

Prüfen Sie eine Beitragserhöhung immer anhand des Vergleichsbeitrags und der mitgeteilten Tarifänderung. Eine höhere Rechnung kann auch aus geänderten persönlichen Merkmalen entstehen.

Sicherer Ablauf beim Anbieterwechsel

Vergleichen Sie zuerst, stellen Sie den neuen Antrag vollständig und kündigen Sie den Altvertrag fristgerecht. Machen Sie korrekte Angaben zu Fahrern, Schäden, Kilometerleistung und Vorversicherung.

Bei Fahrzeugwechsel oder Neuzulassung wird der Versicherungsnachweis meist über eine elektronische Versicherungsbestätigung bereitgestellt.

Wann ein Wechsel Nachteile haben kann

Rabattschutz, Sondereinstufungen oder vertragliche Zusatzleistungen sind nicht immer vollständig übertragbar. Nach einem Schaden kann der neue Anbieter den tatsächlichen Verlauf anders bewerten. Rechnen Sie daher nicht nur mit dem aktuellen Beitrag, sondern prüfen Sie die Einstufung im neuen Vertrag.

Tarife mit passenden Leistungen vergleichen

Nutzen Sie dieselben Fahrzeug- und Fahrerdaten, damit die Ergebnisse aussagekräftig bleiben.

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